Steuern und Festgeld: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie sich für eine Festgeldanlage in Deutschland interessieren, ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte zu verstehen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte zur Besteuerung von Festgeldzinsen.
Die Abgeltungssteuer auf Festgeldzinsen
In Deutschland unterliegen die Zinserträge aus Festgeldanlagen der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25% auf Ihre Zinseinnahmen. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Abgeltungssteuer erhoben. Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Der Sparerpauschbetrag
Gute Nachrichten: Es gibt einen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Für Einzelpersonen beträgt dieser 1.000 Euro pro Jahr, für gemeinsam veranlagte Ehepaare sogar 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Ihre Kapitalerträge, einschließlich der Zinsen aus Festgeldanlagen, steuerfrei.
Freistellungsauftrag nicht vergessen
Um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen, sollten Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Dadurch wird die Abgeltungssteuer erst ab Überschreiten des Freibetrags einbehalten. Sie können den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, wenn Sie bei verschiedenen Instituten Festgeld angelegt haben.
Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, können Sie in Ihrer Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer.
Fazit
Festgeldanlagen können eine attraktive Option für Ihre Geldanlage sein. Mit dem richtigen Wissen über die steuerlichen Aspekte können Sie Ihre Erträge optimieren. Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag und prüfen Sie, ob sich für Sie eine Günstigerprüfung lohnt. Bei Fragen zur individuellen steuerlichen Situation empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.